Schmerzensgeldtabellen

Ein Beitrag von Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht

Wir werden häufig auf Schmerzensgeldtabellen angesprochen.
Diese sind aber aus mindestens drei guten Gründen nicht der richtige Weg.

Erstens können sie nicht aktuell sein. Sie berufen sich auf vorausgegangene Entscheidungen, die sich wiederum auf vorausgegangene Entscheidungen berufen, und deshalb die Entwicklung nicht berücksichtigen können, die es aber tatsächlich gibt.

Zweitens: Sie berufen sich auf Urteile und nicht auf Vergleiche, die zwischen den Versicherungen und den Geschädigten geschlossen werden.

Ein dritter Grund, und das ist in meinen Augen der wichtigste Grund: Sie können nicht berücksichtigen, dass es um einen Einzelfall geht, um einen Menschen, der sich in einer Situation befindet, die mit nichts vergleichbar ist.

Aus diesem Grund lassen wir uns von unseren Mandanten diese Situation ausführlich schildern - auf einer, drei oder so viel Seiten Papier, wie sie dazu benötigen -, und das verdeutlichen wir den Versicherungen dann, und zwar so lange, bis dort verstanden wird, dass es sich um einen Einzelfall handelt, um ein schweres persönliches Schicksal, das sich eben nicht mit einem Fall xy vergleichen lässt.


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