Schadensersatz
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht
Nach einem Unfall oder einere fehlerhaften medizinischen Behandlung hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Beim Schadenersatz gibt es zwei Bereiche, die man unterscheidet.
Im ersten Bereich geht es darum, eine Ausgleich zu schaffen für tatsächliche finanzielle Einbußen, die man hatte, z.b. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegeleistungen, die man in Anspruch nehmem musste oder die Zuzahlung zu Medikamenten und Behandlungen.
Der zweite Bereich, das sogenannte Schmerzensgeld, wird als Ausgleich dafür gezahlt, dass man einen gesundheitlichen oder eine körperlichen Schaden erlitten hat. Dieser Ausgleich umfasst auch seelisches Leid, das man erfahren hat oder psychische Beeinträchtigungen.
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