Rechtsanwältin Irem Scholz
Fachanwältin für Medizinrecht
Die Spezialisierung auf die Gebiete Personenschadensregulierung und Arzthaftungsrecht stellt für mich als Tochter eines Ärzteehepaares (meine Mutter ist Fachärztin für Gynäkologin, mein Vater ist Facharzt für Anästhesiologie) eine konsequente Weiterführung meines familiären Hintergrundes dar. Die Auseinandersetzung mit der Arzttätigkeit und der Problematik des medizinischen Alltags führte dazu, dass ich mich als Rechtsanwältin auf das Arzthaftungsrecht und die Personenschadensregulierung spezialisiert habe.
Ich vertrete, wie meine Kollegen, mit Überzeugung ausschließlich die Geschädigtenseite.
Meine Qualifizierung im Bereich des Schadensersatzrechtes und mein Know-How aus meiner medizinrechtlichen Tätigkeit ermöglichen es mir, schnell und umfassend die Ihnen als Geschädigtem zustehenden Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu erfassen und sie für Sie beim Haftpflichtversicherer des Schädigers einzufordern.
Durch die Kenntnis der medizinischen Zusammenhänge kann ich Ihre Verletzungen im richtigen "Licht" darstellen und Ihnen damit zu einem adäquaten Schadensausgleich verhelfen
Seit dem 18.05.2009 bin ich Fachanwältin für Medizinrecht.
Die Zulassung zur Fachanwältin habe ich durch eine Zusatzausbildung und den Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen in diesem Spezialgebiet erhalten. Für das Fachgebiet Medizinrecht musste ich besondere Kenntnisse u.a. in den folgenden Bereichen nachweisen:
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung,
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Diese fundierten theoretischen und praktischen Kenntnisse kommen meinen Mandanten zugute.
Um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Da medizinisches Wissen nicht nur im Arzthaftungsrecht, sondern auch im Bereich der übrigen Personenschadensregulierung (Verkehrsunfälle, Medizinproduktfehler etc.) eine wichtige Rolle spielt, sehe ich darin, neben der Vertiefung meines rechtlichen Wissens, einen weiteren Schwerpunkt meiner Fortbildung.
Aufgrund meiner regelmäßigen Fortbildungen wurde mir vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) ein DAV-Fortbildungszertifikat verliehen. Ziel des DAV ist es "die hohe Qualität der anwaltlichen Dienstleistungen nach außen zu dokumentieren.
Seit 2002 bin ich Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins.
Ich habe an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften studiert. Die Zulassung als Rechtsanwältin wurde mir im Jahr 2002 verliehen. Seit Februar 2005 bin ich im Anwaltsbüro Quirmbach und Partner tätig.
Da ich neben Deutsch auch fließend Türkisch spreche, bin ich innerhalb unserer Kanzlei auch die Ansprechpartnerin für türkischstämmige Mandanten.
Senden Sie uns Ihre Anfrage und Sie erhalten umgehend eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihres Falls.










